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Kleiner Piks, große Wirkung

Wenn es um den Schutz der kindlichen Gesundheit geht, dann stehen neben den Vorsorgeuntersuchungen für Säuglinge und Kleinkinder die Impfungen an erster Stelle. 

So kann schon früh ein Schutz gegen schwere Infektionen aufgebaut werden. Seit März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft, das nach Klagen vom Bundesverfassungsgericht gerade für rechtens erklärt wurde.     

Impfempfehlungen werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) gegeben. Diese unabhängige Kommission wägt den Nutzen der Impfungen nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ab. Die empfohlenen Impfungen richten sich nur gegen solche Krankheiten, die  schwer verlaufen können und nicht immer folgenlos ausheilen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der von der STIKO empfohlenen Impfungen.

Warum überhaupt impfen?

Manche Eltern stellen sich die Frage, warum sie ihre Kinder überhaupt gegen Erkrankungen impfen lassen sollen, die in Deutschland nur selten oder gar nicht mehr vorkommen. Dies mag für unser Land vielleicht zutreffend sein, aber noch lange nicht für andere. In Zeiten von häufigen und auch weiten Reisen können Krankheiten, die bei uns selten geworden sind, die Gesundheit des Kindes gefährden. So trat in Deutschland der letzte Fall von Kinderlähmung 1990 auf und gilt in Europa seit 2002 als ausgerottet. Aber in den letzten Wochen wurde im US-Bundesstatt New York der Katastrophenalarm ausgerufen, weil in Abwasserproben Polio-Viren nachgewiesen worden waren.

Einige Eltern sind auch der Ansicht, dass Infektionskrankheiten durch die moderne Medizin einfach zu behandeln seien. Doch dem ist nicht ganz so, denn beispielsweise können bei Masern Medikamente nur die Symptome unterdrücken, nicht aber den Erreger bekämpfen. Bei Masern handelt es sich um eine Viruserkrankung, die schneller übertragen wird als die Grippe. Wer an Masern erkrankt, riskiert, dass Folgeschäden zurückbleiben können. „Eine Infektion mit Masernviren ist keineswegs harmlos. Etwa ein Viertel der gemeldeten Fälle muss im Krankenhaus behandelt werden“, erklärt Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts. Deshalb wurde auf Bundesebene ab März 2020 eine Masernimpfpflicht beschlossen.

Warum gibt es diese Impfpflicht?

In Deutschland sind zwar viele Menschen gegen Masern geimpft. Aber noch nicht genug, denn es kommt immer wieder zu Ausbrüchen. Dazu müssten bei uns mindestens 95 Prozent der Bevölkerung immun sein, was nicht der Fall ist.  Deutschland hat sich auch gegenüber der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet, die Masern zu bekämpfen.   

Das Maserschutzgesetz sieht eine Impfpflicht für diejenigen vor, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit Personen in Kontakt kommen. Das bedeutet, dass Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen dürfen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Bei Tagesmüttern oder Ferienfreizeiten gelten dieselben Regeln. An Schulen geht dies wegen der Schulpflicht nicht. Den Eltern drohen aber bei Verstößen gegen die verpflichtende Masernimpfung Bußgelder von bis zu 2500 Euro.

Für Erwachsene gilt die Impfpflicht, wenn sie nach 1970 geboren sind und in bestimmten Berufen arbeiten. Wer z.B. in der Kindertagespflege, in einer Schule, Ausbildungseinrichtung oder einem Krankenhaus tätig ist, ist verpflichtet, über den Impfausweis die Masern-Impfung nachzuweisen.

Masern werden allgemein als Kinderkrankheit bezeichnet. Aber laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung betreffen heute mehr als die Hälfte der Masernfälle in Deutschland Jugendliche über 10 Jahre und Erwachsene.

www.masernschutz.de

Information:

Masern-Impfpflicht für Kinder ist rechtens.
Das Bundesverfassungsgericht hält die Masern-Impfung für sinnvoll und verfassungskonform. Und hat damit gerade das Masernschutzgesetz, das seit März 2020 gilt, bestätigt. Im Ergebnis führe sie zu einer erheblich verbesserten gesundheitlichen Sicherheit des Kindes. Der Staat sei zum Schutz von gefährdeten Menschen verpflichtet, die sich nicht impfen lassen können – etwa Schwangere oder Kinder unter einem Jahr. Das Gericht gesteht zwar zu, dass die Pflicht zur Impfung ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Eltern und die Rechte der Kinder sei. Aber der Schutz gefährdeter Menschen habe Vorrang. „Angesichts der sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung Dritter“, heißt es in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb sei der Eingriff in die Grundrechte der Eltern und der Kinder verhältnismäßig.

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